Als Kryptowährungsinvestor bin ich neugierig auf die steuerlichen Auswirkungen von Wertschwankungen meiner Bestände.
Konkret frage ich mich, ob ich einen Wertverlust für meine Kryptowährungsinvestitionen abziehen kann, auch wenn ich keine der Coins verkauft habe?
Bei anderen Anlageszenarien wie Aktien oder Anleihen sind unrealisierte Verluste in der Regel nicht abzugsfähig.
Angesichts der Einzigartigkeit von Kryptowährungen und der Volatilität ihrer Preise bin ich mir jedoch nicht ganz im Klaren über die diesbezüglichen Steuervorschriften.
Könnten Sie klären, ob und wie ich diese Verluste in meiner Steuererklärung berücksichtigen kann?
Es wäre sehr dankbar, wenn Sie in dieser Angelegenheit etwas Klarheit schaffen könnten.
7 Antworten
Chiara
Sun Jul 07 2024
Diese Einschränkung bleibt unabhängig vom aktuellen Marktwert ihrer Bestände bestehen, selbst wenn die betreffende Kryptowährung erheblich an Wert verloren hat oder nur einen geringen bis keinen Geldwert hat.
henry_harrison_philosopher
Sun Jul 07 2024
Für Anleger, die sich trotz Marktschwankungen dafür entscheiden, an ihrer Kryptowährung festzuhalten, stellt die Unfähigkeit, Verluste abzuziehen, eine finanzielle Herausforderung dar.
Tommaso
Sun Jul 07 2024
Es blockiert effektiv jede Abwertung, bis der Anleger beschließt, sein Vermögen zu liquidieren, was möglicherweise Jahre oder Jahrzehnte in der Zukunft dauern kann.
DigitalDukedom
Sun Jul 07 2024
In solchen Szenarien bleibt den Anlegern die Wahl, entweder den Verlust zu akzeptieren und weiter zu halten oder zu einem reduzierten Preis zu verkaufen und den finanziellen Schaden im Voraus in Kauf zu nehmen.
Die Beobachtung von
Carlo
Sun Jul 07 2024
Nach Einschätzung von Phillips können Anleger, die auf den Verkauf ihrer Kryptowährungsbestände verzichten, in der Regel bis zum tatsächlichen Verkauf keine Abzüge für etwaige Wertverluste geltend machen.