Ich frage mich, ob die Sevis-Gebühr, die ich im Rahmen meines Antragsverfahrens für ein Studentenvisum bezahlt habe, erstattungsfähig ist.
Ich muss wissen, ob ich das Geld zurückbekomme, falls mein Visumantrag abgelehnt wird oder ich beschließe, meinen Antrag zurückzuziehen.
6 Antworten
Caterina
Fri Dec 27 2024
Die SEVIS-Gebühr ist nicht erstattungsfähig.
noah_doe_writer
Thu Dec 26 2024
Nach Ablauf dieses 12-Monats-Fensters muss der Antragsteller die SEVIS-Gebühr für einen neuen F-1-Visumantrag erneut zahlen.
Silvia
Thu Dec 26 2024
Wenn das F-1-Visum eines Antragstellers abgelehnt wird, erhält er dennoch keine Rückerstattung der SEVIS-Gebühr.
CryptoLordGuard
Thu Dec 26 2024
Aber es gibt einen besonderen Fall, in dem die Gebühr erneut vermieden werden kann.
ZenMindful
Thu Dec 26 2024
Wenn sich ein Antragsteller dazu entschließt, erneut ein neues F-1-Visum zu beantragen, muss er die Gebühr möglicherweise nicht noch einmal zahlen.