Sind Verluste aus Kryptowährungsdiebstahl steuerlich absetzbar?
Ich möchte wissen, ob Verluste durch Kryptowährungsdiebstahl steuerlich absetzbar sind. Mit dem Aufkommen digitaler Währungen investieren immer mehr Privatpersonen und Unternehmen in Kryptowährungen, und leider ist Diebstahl ein wachsendes Problem. Würden diese Verluste ähnlich behandelt werden wie Verluste aus traditionellen Anlagen wie Aktien oder Anleihen, die unter bestimmten Umständen abzugsfähig sind? Eine Klarstellung würde Anlegern wertvolle Einblicke in den steuerlichen Umgang mit solchen Verlusten verschaffen.