Können Sie einen Wertverlust abziehen, wenn Sie Krypto nicht verkaufen?
Als Kryptowährungsinvestor bin ich neugierig auf die steuerlichen Auswirkungen von Wertschwankungen meiner Bestände. Konkret frage ich mich, ob ich einen Wertverlust für meine Kryptowährungsinvestitionen abziehen kann, auch wenn ich keine der Coins verkauft habe? Bei anderen Anlageszenarien wie Aktien oder Anleihen sind unrealisierte Verluste in der Regel nicht abzugsfähig. Angesichts der Einzigartigkeit von Kryptowährungen und der Volatilität ihrer Preise bin ich mir jedoch nicht ganz im Klaren über die diesbezüglichen Steuervorschriften. Könnten Sie klären, ob und wie ich diese Verluste in meiner Steuererklärung berücksichtigen kann? Es wäre sehr dankbar, wenn Sie in dieser Angelegenheit etwas Klarheit schaffen könnten.